Die Perspektive, Dummerchen!

Wo wir schon beim meckern sind. Ein gesundes Selbstverständnis konnte noch nie schaden. Denn so schafft man sich nicht nur ein tolles soziales Standing, sondern kann auch prima blenden um von der einen oder anderen unsauberen Kleinigkeit abzulenken.

Perspecto

In einer Hinsicht haben Unternehmen hierzulande ein besonders ausgeprägtes Selbstverständnis, und die wenigsten stört’s? Die Rede ist von Einzugsermächtigungen, wie zum Beispiel von den Versorgern (Strom, Wasser, usw.) oder in der Telekommunikation angeboten.

Die argumentieren doch tatsächlich, eine Ermächtigung wäre besonders bequem, da aufwandssparend. Selbstverständlich solle man die Ermächtigung doch postwendend einschicken, ist ja viel besser als monatlich eine Überweisung zu tätigen. Einfach so.

Nicht mit mir. Tatsache ist, dass Rechnungstellung und Mahnwesen mit erheblichen Kosten verbunden sind, und ein Unternehmen extrem viel Geld mit einer Einzugsermächtigung sparen kann. Einen Teil dieses Vorteils sollte in Form von Rabatt oder Cashback an den Kunden, also mich, weitergeleitet werden – so wie in anderen Ländern üblich. Bequemlichkeit? Verarschen kann ich mich selbst, und beschenken tue ich lieber Freunde und Familie. Bald ist Weihnachten :)

Diskussion

Meinungen der trnd-Partner

10.10.05 - 13:25 Uhr
von blacklibra

Ein kleiner Rabatt für die Einzugsermächtigung – das ist OK und kommt beim Kunden (zumindest bei mir) gut an. Wenn ich einziehen lasse, kann ich sparen, ansonsten zahle ich halt den normalen Preis.

Andersrum sieht’s extrem kundenunfreundlich aus: Wer keine Einzugsermächtigung erteilt, zahlt drauf! 1,29 € fand ich vor ein paar Tagen auf meiner letzten Rechnung von Kabel Deutschland, ausgewiesen als eigene Rechnungs-Position mit dem Text “Zahlung ohne Einzugsermächtigung”. Warum muss man denn seine Kunden unbedingt so vergraulen? Ich hatte sowieso vor meinen Kabelanschluss bald zu kündigen. Aber jetzt bin ich mir sicher.

Dabei wäre es doch so einfach: Das Produkt von vornherein um 1,29 € teurer machen und diesen Betrag bei Zahlung mit Einzugsermächtigung als Rabatt ausweisen. Wer per Hand zahlt, fühlt sich nicht übers Ohr gehauen, und wer eine Einzugsermächtigung erteilt, freut sich. Unterm Strich sieht es finanziell schließlich genau gleich aus.

Wobei – nicht ganz: Die Aufschlagvariante beschert einem Unternehmen negative Mundpropaganda, und damit auf die Dauer weniger Kunden. Die Rabattvariante sorgt an sich vielleicht nicht unbedingt für viel positive Mundpropaganda. Doch es trägt zur Gesamtzufriedenheit der Kunden bei. Und das erzählen diese sehr wohl weiter.

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